Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen: Transparenz hat Vorrang

Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) erläutert vor dem Sonderausschuss des EU-Parlaments wissenschaftliche Grundsätze

Mehr Offenheit und Transparenz bei der Bewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen – so lautete das Plädoyer von BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel bei der Anhörung vor dem Sonderausschuss des EU-Parlaments zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Das Gremium hat den Auftrag, Vorschläge zu erarbeiten, um den Zulassungsprozess für Pflanzenschutzmittel transparenter zu gestalten. „Das BfR unterstützt seit Jahren die weitere Verbesserung der Bewertungsverfahren“, sagte Hensel. „Toxikologische Originalstudien der Industrie sollten frei zugänglich sein.“

Hensel erläuterte vor dem Sonderausschuss die wissenschaftlichen Aspekte der Riskobewertung im EU-einheitlichen Wirkstoffgenehmigungsverfahren sowie die Risikobewertung bei nationalen Zulassungsentscheidungen von Pflanzenschutzmitteln. beim Zulassen von „fertigen“ Pflanzenschutzmittel). Aus seiner Sicht ist ein uneingeschränkter  Zugang der Öffentlichkeit zu wissenschaftlichen Informationen wünschenswert. Viele Fragen aus dem Sonderausschuss bezogen sich auf die Beurteilung von Glyphosat. Der Herbizid-Wirkstoff war vom BfR als nach derzeitigem Wissensstand nicht krebserregend bewertet worden. Diese Entscheidung sei auf der Grundlage einer unabhängigen und umfassenden Auswertung aller verfügbaren wissenschaftlichen Studien gefällt worden, sagte Hensel. Sämtliche Bewertungsbehörden weltweit, denen die Originaldaten vorlagen, kamen nach eigener Bewertung zu dem Schluss, dass Glyphosat nach derzeitigem Stand des Wissens nic ht als krebserregend für den Menschen einzustufen ist.

Quelle: www.bfr.bund.de

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