Geltendes Recht garantiert laut BMEL hohe Lebensmittelsicherheit

Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens zur Kritik am Lebensmittelrecht

Zu der Kritik von Foodwatch e.V. am geltenden Lebensmittelrecht, erklärt der Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Hermann Onko Aeikens:

"Ich weise die von Foodwatch erhobenen Vorwürfe ausdrücklich zurück. Es ist nicht Aufgabe der Lebensmittelbehörden, die Rückverfolgbarkeit der Warenströme in der EU sicherzustellen. Ganz bewusst sieht das EU-Recht hier die Lebensmittelunternehmen in der Pflicht. Die zuständigen Lebensmittelbehörden in den Ländern wiederum sind dazu berufen, die Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften durch die Unternehmen zu kontrollieren, zu überwachen und mögliche Verstöße zu sanktionieren. Auch im Krisenfall funktioniert die Rückverfolgung der Warenströme gut. Die Kritik von Foodwatch, dass mit Fipronil belastete Eiprodukte auf den Markt gelangt sind, ist jedenfalls vollkommen unbegründet. Denn die in einigen Endprodukten nachweisbaren Rückstände waren in gesundheitlicher Hinsicht irrelevant, die Produkte damit verkehrsfähig. Wenn ich die Logik von Foodwatch aufnehme, dann hätte die von dem Verein vorgeschlagene Vorgehensweise zu einer vollständigen Entsorgung dieser Lebensmittel und damit zu einer sinnlosen Lebensmittelverschwendung erheblichen Ausmaßes geführt."

Bezogen auf die Kritik zu mangelnden Informationen der Verbraucher über lebensmittelrechtliche Verstöße entgegnet Aeikens:

"Die Information der Verbraucher über lebensmittelrechtliche Verstöße ist in Deutschland gewährleistet. Das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sieht vor, dass die dort beschriebenen Verstöße zwingend zu veröffentlichen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat diese rechtlich umstrittene Norm gerade bestätigt und dem Gesetzgeber aufgegeben, für die Veröffentlichungen eine Löschungsfrist vorzusehen. Zu diesem Zweck hat Bundesministerin Klöckner den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des LFGB vorgelegt, der gerade im Bundestag beraten wird. Mögliche Verstöße sind aber bereits jetzt von den Behörden zu veröffentlichen.

Im Übrigen gewährleisten die Vorschriften des EU-Lebensmittelrechts seit Jahren ein hohes Niveau an Lebensmittelsicherheit in Deutschland und in Europa. Auch mit dem Irreführungsverbot der Lebensmittelinformationsverordnung besitzen die Behörden ein scharfes Schwert", so Aeikens abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 174 vom 12.11.18 des BMEL

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