Abfüllstationen sicher verwenden


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Immer mehr Menschen möchten Verpackungsmüll vermeiden. Lebensmittel und kosmetische Mittel unverpackt abzugeben, schont die Umwelt. Aber auch der Verbraucherschutz darf dabei nicht auf der Strecke bleiben. Ein paar wichtige Aspekte möchten wir Verbraucherinnen und Verbrauchern mit auf den Weg geben.

Einen ersten Ansatz zur Vermeidung von Kunststoff, gibt es auf der EU-Ebene im Bereich der Verbraucherprodukte. Ziel der Europäischen Kommission ist, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu begrenzen und gleichsam die Ressource Kunststoff nachhaltig zu schonen. Am 3. Juli 2021 traten für verschiedene Verbraucherprodukte sowie für bestimmte Teile von Tabakprodukten und spezielle Lebensmittelkontaktmaterialien die ersten zwei Verordnungen in Kraft womit u.a. das Verwenden von Einweg-Plastik reduziert werden soll. Mehr dazu finden Sie hier.

Die Abfüllung von kosmetischen Mitteln und Lebensmitteln in wiederverwendbaren Behältnissen sind weitere Schritte zur Vermeidung von Verpackungen vor allem von Plastikmüll.

Seitens der Industrie werden Bemühungen unternommen, Verpackungen zu reduzieren oder die Verpackung energetisch günstig und gut entsorgbar zu gestalten. Im Handel wird versucht, noch einen Schritt weiter zu gehen und Einmalverpackungen sowie auch den weiten Transport von Mehrfachverpackungen zu vermeiden, indem in verschiedenen Bereichen Abfüllstationen etabliert werden. Der Trend zum Verkauf von unverpackten Waren geht weiter und Verbraucherinnen und Verbraucher können z.B. beim Bäcker oder Fleischer ihre eigene Verpackung mitbringen. Hier muss das möglichst wiederverwendbare Verpackungsmaterial selbst mitgebracht und ordnungsgemäß gereinigt werden. Neben den positiven Aspekten für die Umwelt sollten aus Sicht des Verbraucherschutzes jedoch einige Dinge beachtet werden, damit die verpackungsfreie Abfüllung, Transport und Lagerung auch ohne Gefährdung der Gesundheit gelingen. Denn zu beachten ist, dass Verpackungen meist mehrere Aspekte wie zum Schutz und zur Kennzeichnung der verpackten Güter übernehmen, die ohne eine Verpackung anders gelöst werden müssen. Hier ist auch die Sorgfalt, Mitarbeit und Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer gefragt.

Worauf sollte geachtet werden?

Wichtige Aspekte bei kosmetischen Mitteln, die bei einer Abfüllung durch die Kundschaft beachtet werden sollten:

  • Vorzeitiger Verderb: Eine nicht ausreichende Hygiene bei der Reinigung und Lagerungvon Gefäßen, bei der Dosierung und Abfüllung, insbesondere durch Verbraucherinnen und Verbraucher, könnte zum vorzeitigen Verderb der Kosmetik führen und in der Folge auch eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach sich ziehen. Die industrielle Produktion und Abfüllung von kosmetischen Mitteln ist mit hohen hygienischen Anforderungen verbunden und ermöglicht es oft, sparsam mit Konservierungsstoffen umzugehen.
  • Fehlende Kennzeichnung/Information: Es ist möglich, dass beim Ab- bzw. Nachfüllen wichtige Informationen zur Handhabung oder Anwendung verloren gehen. Das kann u.a. zu Fehlanwendungen führen oder dazu, dass bei Unverträglichkeiten oder im Notfall das Produkt und deren Bestandteile nicht klar identifizierbar sind. Abhilfe schafft ein gut anbringbares und lesbares Etikett, Anhänger, Papierstreifen, oder Kärtchen am Produkt, was am Verkaufsort bereitgestellt werden sollte.
  • Verwechslungsgefahr: Bei Verwendung für die Anwendung nicht vorgesehener oder unzureichend gekennzeichneter Gefäße kann es zu Verwechslungen mit anderen Mitteln oder Lebensmitteln kommen. Werden kosmetische Mittel in für Lebensmittel übliche Gefäße (z.B. Getränkeflaschen, Lebensmittel übliche Gefäße) abgefüllt und vielleicht sogar im Kühlschrank gelagert, besteht die Gefahr einer Verwechslung mit Lebensmitteln, was zu schweren gesundheitlichen Folgen (Vergiftung, Tod) führen kann.

Wie kann bestimmten Problemen vorgebeugt werden?

  • Auch für lose Ware sind die Kennzeichnungsvorschriften beim Verkauf einzuhalten. Dies dient vor allem der Verbraucherinformation vor dem Kauf, damit gewünschte oder unerwünschte Bestandteile identifiziert werden können. Aber auch nach dem Kauf sind Anwendungs- und Warnhinweise sowie die Haltbarkeit wichtig für Nutzerinnen und Nutzer. Alle erforderlichen Angaben müssen leicht lesbar und in deutscher Sprache sein und auch bereits vor der Kaufentscheidung einsehbar sein – z.B. durch ein Schild in unmittelbarer Nähe des kosmetischen Mittels.
  • Ggf. muss der Händler die Sicherheit bei der Abfüllung, Aufbewahrung und Kennzeichnung gewährleisten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Pflichtangaben im Sinne des Artikel 19 Absatz 1 EU-Kosmetikverordnung (wie Inhaltsstoffe und Verwendungsdauer) welche „auf einem dem kosmetischen Mittel beigepackten oder an ihm befestigten Etikett, Papierstreifen, Anhänger oder Kärtchen aufgeführt“ werden muss.
  • Bei Abfüllstationen sollte der sensible Schritt der Abfüllung unter kontrollierten Bedingungen (Hygienekonzept) erfolgen.
  • Für die Abfüllgefäße sollten klare Regeln bestehen und Hinweise, ggf. auch Sichtkontrollen vor der Abfüllung durchgeführt werden.

Hinweis für Kunden vor Ort

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten klare Instruktionen über das Verfahren des Nachfüllens und zur Frage einer Reinigung und/oder Trocknung des Nachfüll-Behälters erhalten. Dies kann z.B. als öffentlicher Aushang bei der Abfüllstation erfolgen und ggf. mit gut verständlichen Piktogrammen anschaulich gemacht werden. Sinnvoll ist ggf. auch eine allgemeine Information des Kunden über einen möglichen mikrobiologischen Verderb der Produkte bei der Abfüllung in verschmutzte bzw. nichtausreichend gereinigte und/oder getrocknete Behältnisse sowie die richtige Lagerung und Aufbewahrungsdauer.

Was sollte darüber hinaus beachtet werden:

  • Geeignete Gefäße (Material, Form, Häufigkeit der Wiederverwendung, Reinigung) verwenden.
  • Auf sorgfältige hygienische Reinigung der Gefäße/Abfüllstation achten.
  • Nur vollständig gekennzeichnetes Produkt mitnehmen.
  • Auf Bereitstellung aller Pflichtangaben z.B. in Form eines Papiers (Inhaltstoffe, Firma, Menge, Haltbarkeit, Chargennummer oder Abfülldatum, sofern erforderlich eindeutiger Verwendungszweck und Warnhinweise) achten.
  • Kennzeichnung bei Neubefüllung korrekt aktualisieren.
  • Auch Zuhause sicherstellen, dass Inhalt, die Haltbarkeit und die Anwendung noch klar identifizierbar sind.

Auch bei Wasch- und Reinigungsmitteln gibt es bereits Geschäfte, die Abfüllstationen anbieten und wo sich die gleiche Problematik wie bei Kosmetik zeigt. Hinzu kommt verstärkt der Aspekt der Sicherheit in der Lagerung und im Umgang mit ggf. gesundheitlich deutlich problematischeren Produkten, die bei vorverpackter Ware ggf. auch kindersichere Verschlüsse erfordern.

Wichtige Aspekte bei Lebensmitteln

Bei Lebensmitteln sind Abfüllstationen schon etwas mehr etabliert, aber auch hier sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Lebensmittel nur in geeignete Gefäße umfüllen, d.h. Gefäße, die im Kontakt mit Lebensmitteln erworben wurden oder entweder durch ein Piktogramm (Glas-Gabel) oder Hinweise zur Verwendung in Kontakt mit Lebensmitteln ausgelobt sind. Ein Stoffbeutel ist nicht zwingend geeignet (Material, Hygiene).
  • Kunden sollten darauf achten, nur saubere Behältnisse zu nutzen.
  • Geschäfte sollten darauf achten, dass neben der verpflichtenden Angabe der enthaltenen Allergene auch andere insbesondere für die Lebensmittelsicherheit relevanten Informationen zur Verfügung stehen, z.B. Angabe des MHD und ggf. Zubereitungshinweise (z.B. Angabe der Kochzeit bei Bohnen), sofern diese Informationen nicht den Kunden mit nach Hause gegeben werden, sind sie für ihn später nicht mehr verfügbar.
  • Die Verbraucherzentralen geben den Verbrauchern weitere wertvolle Tipps zur Vermeidung von Verpackungsmüll und zum unverpackten Einkaufen (z.B. unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/nachhaltigkeit/einkaufen-ohne-verpackungsmuell-fuenf-tipps-gegen-ueberfluessiges-plastik-26237).
  • Geschäfte können sich z.B. am „Hygiene- und Kennzeichnungsleitfaden für unverpackt-Läden“ der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Fachbereich Landschaftsnutzung und Naturschutz (http://hygieneleitfaden-unverpackt.de) orientieren.

Zusammenfassung

Das Ab- bzw. Nachfüllen oder die Verwendung von wiederverwendbaren Verpackungen spart Energie, Rohstoffe und Abfall. Die richtige Handhabung und Kennzeichnung muss jedoch zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beachtet werden, um eine Gefährdung durch Verunreinigungen, Verwechselungen, Fehlinformationen oder fehlende wichtige Hinweise zu vermeiden. Aller Nutzerinnen und Nutzer sollten bestimmte Regeln zum eigenen Schutz beachten.

Weitere Informationen

Quelle: https://www.bvl.bund.de/

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