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Kontrolle auf dem Weihnachtsmarkt_Teil7_Kosmetikhütte Lebensmittelkontrolleur
Foto: Bild mit einer KI erstellt

Handgemachte Seifen, Badezusätze, Lippenpflege oder Naturkosmetik gehören zu den beliebtesten Geschenkartikeln auf Weihnachtsmärkten. Die bunten Farben, ätherischen Düfte und liebevollen Verpackungen ziehen viele Besucher an – doch gerade bei Kosmetika steht die Produktsicherheit im Mittelpunkt. Denn kosmetische Mittel unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen, die auch auf temporären Märkten ohne Ausnahme gelten.

Damit ein sicherer Verkauf gewährleistet ist, prüft die Lebensmittel- und Marktüberwachung regelmäßig, ob die angebotenen Produkte den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen.


Wichtige Kontrollpunkte an der Kosmetikhütte

1. Kennzeichnung & INCI-Liste

Jedes kosmetische Produkt muss korrekt und vollständig deklariert sein:

  • INCI-Liste mit allen Inhaltsstoffen in abgestufter Reihenfolge

  • Allergene Duftstoffe müssen einzeln benannt werden

  • Nettofüllmenge, Herstellerangaben, Haltbarkeitsangabe (PAO oder Mindesthaltbarkeitsdatum)

  • Chargennummer zur Rückverfolgbarkeit

Fehlende oder unvollständige Kennzeichnung führt häufig zu Beanstandungen.


2. Produktsicherheit & gesundheitliche Risiken

Gerade bei handgefertigten Erzeugnissen ist eine sichere Herstellung essenziell:

  • Mikrobiologische Qualität
    – Flüssigseifen, Badeöle, Peelings oder Cremes dürfen keine pathogenen Keime enthalten.
    – Besondere Vorsicht bei Produkten mit Wasseranteil (z. B. Lotionen).

  • Kritische Inhaltsstoffe
    – Bei pflanzlichen Bestandteilen müssen Pestizidrückstände ausgeschlossen sein.
    – Keine verbotenen Stoffe, kein Einsatz nicht zugelassener Farbstoffe oder Konservierungsstoffe.

  • Sicherheitsbewertung
    – Für jedes Produkt muss eine kosmetische Sicherheitsbewertung vorliegen (Teil des PIF – Product Information File).
    – Auch kleine Manufakturen müssen diese vorhalten.


3. Werbung & Täuschungsschutz

Auch an der Kosmetikhütte gilt: Was beworben wird, muss belegbar sein.

  • „Natürlich“, „vegan“, „handgemacht“ – nur erlaubt, wenn nachweisbar.

  • Keine krankheitsbezogenen Aussagen („wirkt gegen Ekzeme“, „heilt Neurodermitis“).

  • Duftangaben müssen zum tatsächlichen Produkt passen.


4. Hygiene am Verkaufsstand

Obwohl Kosmetik keine Lebensmittel sind, gelten hohe Sauberkeitsanforderungen:

  • Sauber präsentierte Produkte, keine verschmutzten Proben.

  • Tester dürfen nicht unhygienisch verwendet werden (keine gemeinschaftlich genutzten Cremedosen!).

  • Verpackungen müssen unbeschädigt und sauber sein.


5. Dokumente, die bei der Kontrolle wichtig sind

  • Sicherheitsbewertung / PIF

  • Etikett oder Verpackung mit vollständiger Kennzeichnung

  • Nachweise zu Inhaltsstoffen

  • Herstellungsprotokolle bei Eigenproduktion

Fehlen diese Dokumente, dürfen Produkte nicht verkauft werden.


Hinweis: Die aufgeführten Punkte sind Beispielhaft.