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Kontrolle auf dem Weihnachtsmarkt – Teil 5: Die Langoshütte
Foto: Bild mit einer KI erstellt

Langos ist ein Klassiker vieler Weihnachtsmärkte: frisch ausgebackener Hefeteig, reich belegte Varianten und viel Fett im Spiel. Für die Lebensmittelkontrolle vereinen Langosstände mehrere risikorelevante Bereiche: Teigverarbeitung, Frittierfett, Temperaturführung, Frischware und enge Arbeitsverhältnisse.


Kontrollschwerpunkte

Hygiene

  • Teigverarbeitung:

    • Saubere Mischbehälter, Teigschüsseln und Arbeitsflächen.

    • Hefeteig niemals offen oder ungeschützt lagern → Gefahr durch Staub und Kundenkontakt.

    • Hände- und Flächenhygiene besonders wichtig wegen klebriger Teigverarbeitung.

  • Frittierbereich:

    • Fritteusen sauber, keine übermäßigen Verkrustungen.

    • Abschöpfgeräte, Zangen und Gabeln regelmäßig reinigen.

    • Spritzschutz und Abstand zur Ausgabe, um Kontamination durch Kundenkontakt zu verhindern.

  • Arbeitsumfeld:

    • Handwaschbecken funktionsfähig, nicht mit Utensilien zugestellt.

    • Arbeitsflächen leicht reinigungsfähig und desinfizierbar
    • Hygienisch saubere Kleidung, Haare ausreichend zurückgebunden.


Produktsicherheit

  • Frittierfett:

    • Zustand regelmäßig prüfen (Geruch, Schaumbildung, dunkle Farbe, Verderb mittels Messgerät oder mindestens mit  Indikatorpapier ermitteln).

    • Fettwechsel nach Bedarf – nicht erst bei geschmacksbeeinträchtigter oder gefährlicher Überalterung.

    • Erhitzte Fette über 180 °C vermeiden → Acrylamidrisiko, Brandlast.

  • Teigtemperatur und Lagerung:

    • Hefeteig muss kühl oder zumindest temperaturkontrolliert gelagert werden, damit er nicht übergärt oder mikrobiell kippt.

    • Keine Verwendung von Teigresten vom Vortag ohne korrekte Zwischenlagerung.

  • Beilagen und Toppings (Knoblauchcreme, Käse, Sauerrahm, Schinken):

    • Kühlkette zwingend einhalten – besonders bei Milchprodukten.

    • Frische Kräuter und Zutaten getrennt lagern, klare Trennung zu Rohware.

    • Cremegenemische: mikrobiologisch empfindlich → müssen durchgehend gekühlt sein.


Täuschung

  • „Hausgemachte Knoblauchcreme“

    • Nur zulässig, wenn sie wirklich frisch vor Ort oder in einer eigenen Küche hergestellt ist (nicht fertig zugekauft).

  • „Frischer Käse“ oder „Bauernkäse“

    • Herkunft und Art müssen belegbar sein.

    • Analogkäse oder Mischprodukte dürfen nicht als echter Käse bezeichnet werden.

  • „Frische Zutaten“

    • Aufgetaute Ware darf nicht als frisch beworben werden (z. B. Kräuter, Schinken, Gemüse).

  • Kennzeichnungspflichten

    • Allergene: Gluten, Milch, Ei, Knoblauch, Sellerie, Sulfite, ggf. Schinkenprodukte.

    • Zusatzstoffe in Cremes, Käsezubereitungen oder Schinken müssen klar erkennbar sein.

 

➡️ Hier gibt’s die Checkliste für Verkaufsstände


Hinweis: Die aufgeführten Punkte sind Beispielhaft.
Aktuelle Lebensmittelwarnung

Aktuelle Lebensmittelwarnungen

Hier finden Sie aktuelle Warnmeldungen zu Lebensmitteln, die aus Gründen der Gesundheitsgefährdung aus dem Handel bzw. beim Verbraucher zurückgerufen werden.

Alternativ können Sie auch die neuentwickelte App für mobile Endgerät nutzen. Über aktuelle Lebensmittelwarnung können Sie sich dann per Push-Benachrichtigung informieren lassen. Die App finden Sie hier:

Google Play Store:
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.bund.bvl.lmwapp

Apple App Store:
https://apps.apple.com/app/lebensmittelwarnung-de/id6453756233