Gesundheitlicher Nutzen von Säuglingsnahrung mit Zusatz von „Probiotika“ wissenschaftlich weiterhin nicht belegt
Foto: von einer KI erstellt (open AI)
Weitere Studien sind notwendig, um Hinweise auf positive gesundheitliche Wirkungen zu prüfen.
Darum geht es:
Hersteller von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung bieten ihre Produkte teilweise mit einem Zusatz von Probiotika an. Dabei handelt es sich um Bakterienstämme, die positive Wirkungen auf die Gesundheit der Säuglinge haben sollen. Die Hersteller werben beispielsweise damit, dass bei der Ernährung von Säuglingen mit diesen Produkten weniger Infektionen, z. B. Magen-Darm-Infekte, auftreten.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Sicherheit und den Nutzen von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung mit den zurzeit in Deutschland eingesetzten Bakterienstämmen für gesunde Säuglinge neu bewertet. Die hier vorliegende Stellungnahme aktualisiert die im Jahr 2020 veröffentlichte. Insbesondere wurden neue Studien zu den Bakterienstämmen Limosilactobacillus (L.) fermentum CECT 5716 und zu L. reuteri DSM 17938 bewertet.
Aus den vorliegenden Daten lassen sich weiterhin keine unerwünschten Wirkungen der untersuchten Bakterienstämme für gesunde Säuglinge ableiten. Aus Sicht des BfR sind dennoch weitere gut geplante kontrollierte Interventionsstudien wünschenswert, um zuverlässige Aussagen über die Sicherheit des routinemäßigen Einsatzes von Säuglingsnahrung mit als „probiotisch“ bezeichneten Bakterienstämme treffen zu können.
Unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Evidenz sieht das BfR zwar weiterhin Hinweise, aber keine ausreichenden Belege für positive gesundheitliche Effekte von Säuglingsnahrung, die mit L. fermentum CECT 5716 angereichert ist. Auch für den Nutzen einer kombinierten Anreicherung von Produkten mit L. fermentum CECT 5716 und Galactooligosacchariden (GOS) – spezielle Zuckermoleküle, die das Wachstum nützlicher Bakterien fördern sollen – gibt es momentan keine hinreichenden wissenschaftlichen Belege.
So hatten z. B. Säuglinge, die mit entsprechender Säuglingsnahrung gefüttert wurden, einer Studie zufolge nicht seltener Durchfall als Säuglinge, die herkömmliche Säuglingsnahrung (ohne L. fermentum CECT5716 und GOS) erhielten. Die gleiche Studie lieferte zwar Hinweise auf einen positiven Effekt der angereicherten Säuglingsnahrung auf die Bakterienbesiedlung im Darm (das Mikrobiom); ein positiver Gesundheitseffekt lässt sich daraus aber nicht ableiten.
Auch liefern die vorliegenden Studien nach wie vor keine überzeugenden Belege für positive Wirkungen von Säuglingsnahrung mit Zusatz von L. reuteri DSM 17938 bei gesunden Säuglingen. Es gibt lediglich Hinweise darauf, dass L. reuteri DSM 17938 in öliger Suspension und Tropfenform zur Behandlung von Koliken bei gestillten Säuglingen wirksam zu sein scheint; bei nicht gestillten Säuglingen gibt es keine Belege für einen diesbezüglichen Nutzen.
Schließlich besteht weiterhin Unklarheit über die Identität der Stämme der auf dem deutschen Markt in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung eingesetzten Bifidobakterien-Mischung, so dass dafür keine abschließende Bewertung der Sicherheit und des möglichen Nutzens möglich ist.
Das BfR bleibt damit bei seiner bisherigen Einschätzung, dass sich anhand der verfügbaren Daten kein gesundheitlicher Nutzen von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung mit Zusätzen der bewerteten Bakterienstämme ableiten lässt. Entsprechend angereicherte Säuglingsnahrungen sind für die Ernährung von gesunden Säuglingen nicht besser geeignet als herkömmliche Säuglingsanfangs- oder Folgenahrung.
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